PROFESSIONELLE

WOHNFLÄCHENBERECHNUNG

 

Da die tatsächlich bewohnbare Fläche relativ häufig nicht mit der Flächenangabe im Mietvertrag oder in der Teilungserklärung (Eigentumswohnung) übereinstimmt,
lohnt sich die Überprüfung der vorhandenen Wohnfläche immer!

 

WISSENSWERTES FÜR EIGENTÜMER / KÄUFER

  1. Für die Berechnung der Nebenkosten ist die vertraglich vereinbarte Quadratmeterzahl maßgeblich (vgl. BGH – VIII ZR 261/06 vom 31. Oktober 2007).
  2. Da im Mietspiegel Quadratmeterpreise angegeben werden, wird bei einer Mieterhöhung die Wohnfläche als Berechnungsgrundlage zu Grunde gelegt.
  3. Der BGH (Az.: ZR 144/09) hat zwar eine sogenannte Toleranzgrenze bestätigt. Diese beträgt aber bis zu 10 % und ist schnell über- bzw. unterschritten.
  4. Mit dem Urteil vom 18.11.2015 (VIII ZR 266/14) zieht der BGH die Toleranzgrenze wieder zurück und sagt, ” die Wohnfläche muss so genau wie möglich sei”.

 

Gehen Sie auf Nummer sicher!

Ich überprüfe Ihre Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung und führe auf Wunsch ein Aufmaß Ihrer Immobilie durch.